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1. Pädagogische Konzeption


Das Kind ist einer Gruppe, der sogenannten Stammgruppe, mit einera
zuständigen Gruppenleitung zugeordnet. Diese Gruppenleiterin ist
Bezugsperson für das Kind und Ansprechpartnerin für dessen Eltern.
Die Bezugserzieherin begleitet das Kind in der Eingewöhnungsphase.
Darüber hinaus ist das ganze Team für das Kind und die Eltern da.

Wir haben verschiedene Funktionsbereiche. Das Kind wird an diese Bereiche
heran geführt und wählt sie nach eigenem Interesse und Bedürfnis aus.
Die Funktionsbereiche im Kindergarten sind:

  • Forscherzimmer zum Bauen, Konstruieren, Forschen und Experimentieren
  • Montessorizimmer mit ausschließlich Montessori-Angeboten
  • Bewegungsbereiche innen und außen
  • Mal- und Bastelatelier
  • Rollenspielbereich
  • Werkbankbereich
  • Spieltische

Im Alltag und durch regelmäßige Beobachtung nehmen wir Interessen und
Bedürfnisse des Kindes wahr. Angebote und Aktivitäten werden danach individuell
gestaltet. Stärken werden gestärkt und Schwächen geschwächt. Die Angebote richten
sich u.a. am Orientierungsplan für Kindertageseinrichtungen in Baden-Württemberg
aus. In regelmäßigen Pädagogen- und Elterngesprächen tauschen wir unsere
Beobachtungen über die Entwicklung jedes einzelnen Kindes aus.
Die ausführliche pädagogische Konzeption
finden Sie als PDF zum Download hier:

>> Konzeption PDF
 

2. Grundsätze der Förderung


1. In Kindergärten, Horten und anderen Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten (Tageseinrichtungen), soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden.

2. Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes. Das Leistungsangebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren.

3. Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sollen die in den Einrichtungen tätigen Fachkräfte und anderen Mitarbeiter mit den Erziehungsberechtigten zum Wohl der Kinder zusammenarbeiten.
Erziehungsberechtigte sind an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Tageseinrichtung zu beteiligen.

§ 22 Grundsätze der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen